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Meinungsfreiheit: Rußland geht gegen Leugner von NS-Verbrechen vor

Meinungsfreiheit: Rußland geht gegen Leugner von NS-Verbrechen vor

Meinungsfreiheit: Rußland geht gegen Leugner von NS-Verbrechen vor

Hermann Goering
Hermann Goering
Hermann Göring vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal Foto: picture alliance/akg-images
Meinungsfreiheit
 

Rußland geht gegen Leugner von NS-Verbrechen vor

Die Leugnung von Verbrechen der Nationalsozialisten soll in Rußland künftig unter Strafe stehen. Das von der Duma verabschiedete Gesetz sieht außerdem Strafen für Personen vor, die „Fakten“ bestreiten, die vom Nürnberger Kriegsverbrechertribunal festgestellt worden sind.
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MOSKAU. Das russische Parlament hat ein Gesetz gegen die Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen erlassen. Demnach soll es in der Russischen Föderation künftig verboten sein, „Fakten zu leugnen“, die vom Nürnberger Kriegsverbrechertribunal festgestellt worden sind.

Laut der Nachrichtenagentur AFP richtet sich das neue Gesetz vor allem gegen Personen, die Kriegsverbrechen der Nationalsozialisten bestreiten, beziehungsweise „falsche Informationen über sowjetische Aktionen“ während des Krieges verbreiten.

Für Personen, die solche Ansichten in den Medien äußern oder öffentliche Ämter innehaben, sollen demnach härtere Strafen gelten als für Privatpersonen. Der Strafrahmen bewegt sich zwischen einer Geldstrafe von mindestens 300.000 Rubel (rund 6.150 Euro) und drei Jahren Gefängnis.

NS-Vergleiche russischer Medien

Die Kremltreue Parlamentarierin Irin Yarovaya rechtfertigte die Gesetzesinitiative. Eine Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen sei „nicht nur ein Kanonenschuß in die Vergangenheit und ein Verbrechen an Millionen Opfern des Faschismus, sondern auch die Hinrichtung der Zukunft“.

In der jüngsten Vergangenheit hatten oppositionelle russische Zeitungen vereinzelt Parallelen gezogen zwischen der Annexion der Krim-Halbinsel durch Wladimir Putin und Adolf Hitlers Einverleibung des Sudetenlands. Im März wurde der Politikwissenschaftler Andrei Zubov vom Moskauer Staatsinstitut für Internationale Beziehungen entlassen, weil er Rußlands Aktionen auf der Krim mit dem Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich 1938 verglichen hatte.

Rußland hatte den Aufständischen gegen die Janukowitsch-Regierung in der Ukraine wiederholt faschistische Tendenzen vorgeworfen. Das Gesetz muß nun noch den Föderationsrat passieren, um dann von Präsident Putin unterschrieben werden zu können. (tb)

Hermann Göring vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal Foto: picture alliance/akg-images
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