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Als nicht pressefrei eingestuft: Chemnitz: Syrischer Asylbewerber soll behinderte Frau vergewaltigt haben

Als nicht pressefrei eingestuft: Chemnitz: Syrischer Asylbewerber soll behinderte Frau vergewaltigt haben

Als nicht pressefrei eingestuft: Chemnitz: Syrischer Asylbewerber soll behinderte Frau vergewaltigt haben

Polizei Sachsen
Polizei Sachsen
Polizei: Stufte Fall als nicht pressefrei ein Foto: dpa
Als nicht pressefrei eingestuft
 

Chemnitz: Syrischer Asylbewerber soll behinderte Frau vergewaltigt haben

Schrecklicher Verdacht in Chemnitz: Eine Frau soll in einem Hausflur von einem Syrer überfallen und mehrfach vergewaltigt worden sein. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Doch bisher berichtete die Presse nicht über die Tat. Der Grund: Der Vorgang ist von der Polizei als nicht pressefrei eingestuft worden.
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Schrecklicher Verdacht in Chemnitz: Eine Frau soll in einem Hausflur überfallen und mehrfach vergewaltigt worden sein. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Doch bisher berichtete die Presse nicht über die Tat. Der Vorgang ist von der Polizei als nicht pressefrei eingestuft worden. Die JUNGE FREIHEIT und David Berger vom Blog „Philosophia Perennis“ fragten nach.

Rückblick: Dienstag, 13. November. Um 21 Uhr soll sich eine stark sehbehinderte Frau in dem Flur eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Sonnenberg aufgehalten haben. Der mutmaßliche Täter soll der 38jährigen dort aufgelauert haben. Noch im Flur soll er dann das Opfer zwei Mal vergewaltigt haben. Danach soll der Mann sich vom Tatort entfernt haben. Es soll sich um einen syrischen Asylbewerber handeln.

„Für ein Zeugengesuch bestand keine Notwendigkeit“

Die JF und David Berger fragten bei der Polizei Chemnitz nach. Unter anderem wollten wir wissen, wie es dem mutmaßlichen Opfer geht, ob der mutmaßliche Täter noch auf der Flucht sei und warum es keine Pressemitteilung seitens der Polizei gab?

Andrzej Rydzik, der stellvertretende Pressesprecher der Polizeidirektion Chemnitz bestätigte Ermittlungen wegen des Verdachts einer Vergewaltigung gegenüber dieser Zeitung. „Aus Ermittlungstaktischen Gründen und vor allem aus Gründen des Opferschutzes fand keine Veröffentlichung in einer unserer Medieninformationen statt“, sagte Rydzik. „Der Tatverdächtige ist bekannt. Für ein Zeugengesuch bestand und besteht weiter keine Notwendigkeit.“

Polizei: Stufte Fall als nicht pressefrei ein Foto: dpa
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