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Der Staat hat was gefunden

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Fast schon wieder aus den Augen verloren, den Fall Gurlitt. Da kommt dieser Tage die Meldung über die Agenturen: Bund und Freistaat Bayern haben sich mit dem Münchner Kunsthändlersohn und Kunstsammler „geeinigt“. Gurlitt läßt „freiwillig“ alle seine Bilder ein Jahr lang untersuchen, ob es sich dabei um NS-„Raubkunst“ handele. Einschlägig identifizierte Werke werde er den Erben „zurückgeben“, im Gegenzug erhalte er dann die anderen Bilder seiner Sammlung zurück. Tendenz der Berichterstattung: Eine „salomonische“, für alle Seiten „gesichtswahrende“ Lösung, die – O-Ton Kulturstaatsministerin Monika Grütters – „gegenüber dem Ausland ein deutliches Zeichen“ setzt.

Na, dann ist ja alles wunderbar. Oder doch nicht? Man kann die Zeichen nämlich auch ganz anders lesen:

  • Vor über zwei Jahren stürmt die Staatsmacht die Privatwohnung eines alleinstehenden älteren Herrn und beschlagnahmt sein liebstes Eigentum, seine Kunstsammlung. Anlaß: Der Mann war bei einer Bahnfahrt in die Schweiz mit einer „erlaubten“, aber hohen Summe Bargeld angetroffen worden. Verdacht: Steuerhinterziehung, bekanntlich so ziemlich das schlimmste Kapitalverbrechen hierzulande. Hat sich zwar bislang noch immer nicht bestätigt, aber die Bilder waren erst mal weg.
  • Anderthalb Jahre später wird der Fall öffentlich. Von „Raubkunst“ und „Nazi-Schatz“ ist jetzt reißerisch die Rede. Bei näherem Hinsehen wird deutlich: Dieser Verdacht betrifft nur einen kleinen Teil der Sammlung, die dennoch weiter im Griff der Staatsmacht bleibt.
  • Noch mal ein halbes Jahr später ist der stille ältere Herr, der unter dem Verlust seines Lebensinhalts – seiner Sammlung – sichtlich leidet, offenbar weichgekocht und unterschreibt eine Vereinbarung, zu der ihn kein geltendes Recht hätte zwingen können. Die Geiselnahme seiner Kunstsammlung hat offenbar gewirkt.
  • Denn Rückgabeansprüche an Privatleute sind längst verjährt. Selbstbindungen aus der Washingtoner Erklärung nehmen Staaten und öffentliche Museen in die Pflicht. Privatleute, die nicht wollen, kann nach wie vor keiner zwingen, irgend jemandem irgend etwas zu erstatten.
  • Cornelius Gurlitt hat dennoch, wenn er eines seiner Bilder verkaufte, sich in zweifelhaften Fällen mit den Erben verständigt und diese am Erlös beteiligt. Aber darauf, daß Privatleute mit ihrem Eigentum verantwortungsbewußt umgehen, verläßt sich die Staatsmacht bekanntlich höchst ungern. Lieber nimmt sie wertvolle Güter selbst in die Hand.
  • Da freut sich auch der Jüdische Weltkongreß, dessen Präsident, der Estée-Lauder-Kosmetik-Erbe Ronald S. Lauder, zwar nicht so gern Steuern zahlt, dafür aber leidenschaftlich Kunst sammelt und in seinem stiftungsgetragenen Privatmuseum ausstellt. Nur leider ist der internationale Kunstmarkt ziemlich leergefegt von wirklich spektakulären Bildverkäufen. Was die von Lauder maßgeblich betriebene Washingtoner Erklärung an „Raubkunst“ aus den Museen über die Restitution an die Erben auf den freien Markt spült, tröpfelt auch eher spärlich. Wäre es da nicht eine feine Sache, wenn deutsche Behörden mithülfen, via Sondergesetzgebung die ein oder andere erlesene Privatsammlung zu knacken? Honi soit qui mal y pense.

Fällt übrigens eigentlich niemandem auf, wie vollkommen daneben der Begriff „Schwabinger Kunstfund“ für eine von der Staatsmacht willkürlich beschlagnahmte private Kunstsammlung ist? So als wäre jede Anhäufung von Wertgegenständen per se öffentliches Gut und der Staat quasi in der Pflicht, sie zu „entdecken“. Man mag sich gar nicht ausmalen, wie es in diesem Land zugeht, wenn der Fall Gurlitt Schule macht: Die Staatsmacht marschiert unter fadenscheinigem Vorwand mal in diese, mal in jene Privatwohnung, schaut sich um, was sie so an Brauchbarem finden kann, nimmt auf Verdacht erst mal alles mit und läßt den Eigentümer schmoren, bis er eine für die staatliche Seite günstige Vereinbarung „freiwillig“ unterschreibt. Bei dem, was eine abgebrannte Staatsmacht an Werten so alles gebrauchen kann, sind der Phantasie kaum Grenzen gesetzt.

Das kann noch heiter werden …

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